Am 1. Mai 2017 wurde die überarbeitete Verordnung SR 817.023.21 in Kraft gesetzt.
Als Konsument wollen wir die Sicherheit haben, dass bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmittel darauf geachtet wird, für unsere Gesundheit unbedenkliche Produkte einzusetzen. Die oben genannte Verordnung regelt den Einsatz von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Bereits während des Herstellungsprozesses kommen Lebensmittel mit verschiedenen Materialien in Kontakt. Diese werden als Lebensmittelkontaktmaterialien bezeichnet und können beispielsweise Förderbänder, Schläuche, oder Verpackungen sein.
Die Rahmenverordnung 1935/2004 bildet die Grundlage der europäischen Regelung über den Einsatz von Lebensmittelkontaktmaterialien. Kernstück der Verordnung ist der Artikel 3 und die dort formulierte Anforderung, dass jegliches Lebensmittelkontaktmaterial nach «Guter Herstellungspraxis» (GMP) herzustellen ist. Während dem Einsatz darf der stoffliche Übergang auf die Lebensmittel nur in einem sehr engem Rahmen stattfinden, so dass:
- keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen entsteht
- die Zusammensetzung des Lebensmittels nicht verändert wird
- der Geschmack, Geruch, Farbe usw. des Lebensmittels nicht beeinträchtigt wird
Innerhalb der Rahmenverordnung 1935/2004, werden die Bedarfsgegenstände aus Kunststoff separat in der Verordnung 10/2011 («Plastic Implementation Measure»; PIM) geregelt. Für diese Bedarfsgegenstände ist die Konformitätserklärung verpflichtend.
Die Totalrevision der Bedarfsgegenständeverordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) soll die Differenzen in der Gesetzgebung zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Materialien und Gegenstände nach Möglichkeit ausräumen. Am 1. Mai 2017 wurde die überarbeitete Verordnung SR 817.023.21 in Kraft gesetzt.
Anforderung an die Produkte
Nebst der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, werden an die Produkte hohe Anforderungen gestellt: Die Medienbeständigkeit vorausgesetzt, sind die grösste Herausforderung die teilweise sehr aggressiven Reinigungsmittel. Auch die hohen Temperaturen beim Sterilisationsprozess unter Dampfanwendung bedeuteten eine enorme Materialbelastung. Um all diesen Punkten Rechnung zu tragen, setzt Maagtechnic auf qualitativ hochwertige Produkte.
Unser Sortiment
Stellvertretend für unser Lebensmittel-Sortiment, führen wir hier nur die neuen Goodall® Produkte auf. Die Schläuche erfüllen nicht nur all die hohen Anforderungen, sondern übertreffen sie sogar.
Obwohl in der Verordnung 1935/2004 für Elastomerprodukte keine Konformitätserklärung verlangt wird, sind die Goodall® NUTRALON Schläuche entsprechend geprüft.
- Seele aus NBR, geeignet für tierische Fette, pflanzliche Öle, Fruchtsäfte usw.
- Entsprechen der EG 1935/2004, BfR, FDA, USDA sowie 3A
- Sehr gute Beständigkeit gegen übliche Reinigungsmittel und -chemikalien
- ADI free (Animal Derived Ingredient)
- Frei von Phthalaten
- Fachmännische Konfektionierung, auch mittels hydraulischer Verpressung für beste hygienische Resultate
- Passende Verschraubungen ab Lager verfügbar